Einsatz von Therapiebegleithunden
In der Ergotherapie und Physiotherapie
Folgende Punkte sollten geregelt sein:
- Das in der
Ergotherapie oder Physiotherapie tätige Therapiebegleithundteam besteht
aus einem Menschen mit ergotherapeutischer oder physiotherapeutischer
Berufsausbildung und seinem Hund, die zusammen eine beim Berufsverband
anerkannte Ausbildung zum Therapiebegleithundteam absolviert haben.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Hund seinem Wesen und
Gehorsam nach für die Arbeit geeignet ist, dass beim Menschen das
theoretische Wissen vorhanden ist und dass der Hund in der Arbeit
orientiert an Förderzielen eingesetzt wird. Gegebenenfalls sollte eine
Bescheinigung darüber vorliegen, dass sich das Therapiebegleithundteam
in der Ausbildung befindet. Tiergestütztes Arbeiten ist nur dem vom TBD
anerkannten und geprüften Therapiebegleithundteam erlaubt, da eine enge
und vertrauensvolle Bindung zwischen dem Menschen und seinem Hund die
Grundlage dieser Arbeit ist.
- Vor dem Einsatz des Hundes an einem neuen Arbeitsplatz, sollte eine adäquate Eingewöhnung des Hundes stattfinden.
- Das
schriftliche Einverständnis der Klinik-/ Praxisleitung zum Einsatz des
Hundes muss vorliegen. Es muß abgeklärt sein, dass alle Beteiligten
(Vorgesetzte, Kollegen, Patienten, Eltern...) über das Team informiert,
auf den Hund vorbereitet und mit dem Einsatz einverstanden sind. Eine
Einverständniserklärung des Patienten oder seines gesetzlichen
Vertreters, Betreuers oder nächsten Angehörigen sollte vorliegen. Bei
Bewerbungsgesprächen von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Schülern
und Praktikanten wird darauf hingewiesen, dass eine Hundehaarallergie
oder Angst vor Hunden ein Grund sein kann nicht in der Praxis/ Abteilung
zu arbeiten.
- Es muß abgeklärt werden, ob
Allergien beim Patienten bekannt sind. Im Zweifelsfall oder bei
leichteren Allergien kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom
Hausarzt vorzulegen sein. Es muß abgeklärt werden, ob Ängste oder
Phobien bekannt sind.
- Ein positiver
Zugang vom Patienten zum Hund ist vorhanden. Es sei denn, die
Bearbeitung der Angst oder Abneigung vor dem Hund ist Ziel des
Therapiebegleithundeinsatzes.
- Bei infektkranken oder keimbelasteten Patienten sollte der Hund nicht eingesetzt werden.
-
Die Tierhalterhaftpflicht und die Berufshaftpflicht sowie die
Gemeindeunfallversicherung muss darüber informiert sein, dass ein
Therapiebegleithund mitgeführt wird und diese muss den Einsatz
schriftlich bestätigen.
- Bei der Auswahl
eines Hundes für die Arbeit ist darauf zu achten, dass dieser
vorraussichtlich Gesund, und von Charakter, Wesen und Fell für den
geplanten Einsatz geeignet ist. Der Hund sollte wenn möglich eine
nachvollziebare gute Sozialisation, und von Geburt an engen Kontakt zu
Menschen gehabt haben. Es ist darauf zu achten, dass der Hund bei guter
Gesundheit ist und einen angemessenen Ausgleich von der Arbeit hat.
Besonders in Praxen oder Einrichtungen mit mehreren Hunden ist
abzuklären, ob läufige Hündinnen zum Arbeitseinsatz kommen sollten.
-
Der Hund ist Eigentum eines Mitarbeiters der für artgerechte Haltung im
Rahmen des Tierschutzes, also das Wohlergehen des Hundes
hauptverantwortlich ist. Auf keinen Fall sollte der Hund Eigentum der
Praxis/ Abteilung sein.
- Es sollten sowohl
mit Mitarbeitern als auch mit Patienten, abhängig von Alter und
Entwicklungsstand, klare Regeln für den Umgang mit dem Hund besprochen
werden.
- Die Anwesenheit eines Hundes
sollte im Eingangsbereich für alle die die Praxis oder die Einrichtung
betreten deutlich sichtbar gemacht werden.
- Die
Kostenübernahme für alle evl. anfallenden Kosten sollte im Vorfeld
geklärt sein. Sichergestellt werden muß die Versorgung des Hundes auch
über den Einsatz als Therapiebegleithund hinaus. 13. Vor dem Einsatz des
Hundes sollte ein Termin festgelegt werden an dem eine erste Evaluation
stattfindet, die Erprobungsphase endet und eine Diskussion mit allen
Beteiligten über den weitern Einsatz geführt wird.
Während der Einsätze des Therapiebegleithundes sollten folgene Dinge beachtet werden:
- Der Einsatz
des Therapiebegleithundteams richtet sich nach dem jeweiligen
Störungsbild des Patienten. Es sollte vor jeder Behandlung eine genaue
Zielsetzung in Bezug auf das Störungsbild des Einzelnen festgelegt
werden und Fortschritte können gemessen und dokumentiert werden. Der
Hund ersetzt keinen Therapeut, er kann dessen Arbeit aber unterstützen,
erweiteren, vertiefen und qualifizieren.
- Patienten, die noch
unsicher im Umgang mit dem Therapiebegleithund sind, werden langsam an
ihn herangeführt, z.B. der Hund liegt auf seinem Platz im Therapieraum
und bewegt sich nicht davon weg.
- Möchte ein Patient Kontakt zu
dem Hund aufnehmen geschieht dies gemeinsam mit dem
Therapiebegleithundführer, z.B. ihn sich anschauen, nah an ihn
herangehen, ihn streichen.
- Leckerli‘s oder sonstige Belohnungen für den Therapiebegleithund werden nur nach vorheriger Absprache gegeben.
- Es
ist außerdem möglich, dass ein ausgebildetes, geprüftes
Therapiebegleithundteam einer anderen Berufsgruppe, die zur Ausbildung
zugelassen ist, in die Praxis kommt und die ergotherapeutische
Behandlung unterstützt. Dies findet immer im Beisein, in Kooperation und
unter Anleitung des Ergotherapeuten bzw. Physiotherapeuten statt.
- Die
Verwendung von Photo und Filmaufnahmen zu dokumentatorischen Zwecken
istsinnvoll, sollte aber im Vorfeldmit den betroffenen Personen oder
deren gesetzlichen Vertreter schriftlich abgeklärt werden.