Einsatz von Therapiebegleithunden
In der Logopädie
- Das in der
Logopädie tätige Therapiebegleithundteam besteht aus einem Menschen mit
logopädischer Berufsausbildung und seinem Hund, die zusammen eine beim
Berufsverband anerkannte Ausbildung zum Therapiebegleithundteam
absolviert haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Hund
seinem Wesen und Gehorsam nach für die Arbeit geeignet ist, dass beim
Menschen das theoretische Wissen vorhanden ist und dass der Hund in der
Arbeit orientiert an Förderzielen eingesetzt wird. Gegebenenfalls sollte
eine Bescheinigung darüber vorliegen, dass sich das
Therapiebegleithundteam in Ausbildung befindet. Tiergestütztes Arbeiten
ist nur dem vom TBD anerkannten und geprüftenTherapiebegleithundteam
erlaubt, da eine enge und vertrauensvolle Bindung zwischen dem Menschen
und seinem Hund die Grundlage dieser Arbeit ist.
- Vor dem Einsatz des Hundes an einem neuen Arbeitsplatz, sollte eine adäquate Eingewöhnung des Hundes stattfinden.
- Das
schriftliche Einverständnis der Klinik-/ Praxisleitung zum Einsatz des
Hundes muss vorliegen. Es muß abgeklärt sein, dass alle Beteiligten
(Wohnbereichsleitung, Pflegeteam, Vorgesetzte, Kollegen,
hauswirtschaftliche Mitarbeiter, Patienten, Eltern...) über das Team
informiert, auf den Hund vorbereitet und mit dem Einsatz einverstanden
sind. . Und eine Einverständniserklärung des Patienten oder seines
gesetzlichen Vertreters, Betreuers oder nächsten Angehörigen sollte
vorliegen. Bei Bewerbungsgesprächen von Logopäden oder Logopädieschülern
und Praktikanten wird darauf hingewiesen, dass eine Hundehaarallergie
oder Angst vor Hunden ein Grund sein kann nicht in der Praxis/Abteilung
zu arbeiten.
- Es muß abgeklärt werden, ob Allergien beim
Patienten bekannt sind. Im Zweifelsfall oder bei leichteren Allergien
kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hausarzt vorzulegen sein.
Es muß abgeklärt werden, ob Ängste oder Phobien bekannt sind. Ein
positiver Zugang vom Klienten zum Hund ist vorhanden.
- Ist dies
nicht der Fall, sollte der Hund nur eingesetzt werden, wenn die
Bearbeitung der Angst oder Abneigung vor dem Hund, Bestandteil des
Therapiebegleithundeinsatzes ist.
- Bei infektkranken oder keimbelasteten Patienten sollte der Hund nicht eingesetzt werden.
-
Die Tierhalterhaftpflicht und die Berufshaftpflicht sowie die
Gemeindeunfallversicherung muss darüber informiert sein, dass ein
Therapiebegleithund mitgeführt wird und hat den Einsatz schriftlich
bestätigt.
- Bei der Auswahl eines Hundes für die Arbeit ist
darauf zu achten, dass dieser vorraussichtlich Gesund, und von
Charakter, Wesen und Fell für den geplanten Einsatz geeignet ist. Der
Hund sollte wenn möglich eine nachvollziehbare gute Sozialisation, und
von Geburt an engen Kontakt zu Menschen gehabt haben. Es ist darauf zu
achten, dass der Hund bei guter Gesundheit ist und einen angemessenen
Ausgleich von der Arbeit hat. Besonders in Praxen oder Einrichtungen mit
mehreren Hunden ist abzuklären, ob läufige Hündinnen zum Arbeitseinsatz
kommen sollten.
- Der Hund ist Eigentum eines Mitarbeiters der
für artgerechte Haltung im Rahmen des Tierschutzes, also das Wohlergehen
des Hundes hauptverantwortlich ist. Auf keinen Fall sollte der Hund
Eigentum der Praxis/ Abteilung sein.
- Es sollten sowohl mit
Mitarbeitern als auch mit Patienten, abhängig von Alter und
Entwicklungsstand, klare Regeln für den Umgang mit dem Hund besprochen
werden.
- Die Anwesenheit eines Hundes sollte im Eingangsbereich
für alle die die Praxis oder die Einrichtung betreten deutlich sichtbar
gemacht werden.
- Die Kostenübernahme für alle evl. anfallenden
Kosten sollte im Vorfeld geklärt sein. Sichergestellt werden muß die
Versorgung des Hundes auch über den Einsatz als Therapiebegleithund
hinaus.
- Vor dem Einsatz des Hundes sollte ein Termin festgelegt
werden an dem eine erste Evaluation stattfindet, die Erprobungsphase
endet und eine Diskussion mit allen Beteiligten über den weitern Einsatz
geführt wird.
Fortaufend sollten folgende Punkte immer nachgewiesen werden können:
- Im
Wartezimmer/ der Abteilung hängt das Zertifikat der bestandenen
Therapiebegleithundprüfung. Jeder Patient, der den Hund noch nicht
kennt, sollte die Möglichkeit haben, sich z.B. im Wartezimmer eine
beschriftete Fotowand anzuschauen. Diese stellt das
Therapiebegleithundteam im Einsatz vor (z.B. Parcours mit Kindern,
Ablecken von Leberwurst/ Frischkäse von Körperteilen usw.). Zusätzlich
besteht die Möglichkeit einen Bildband über den Einsatz anzulegen.
Dieser kann dann gemeinsam mit dem Therapeut angeschaut werden, um über
die Arbeit mit dem Therapiebegleithund aufzuklären.
- Bei jeder
neuen Behandlungseinheit wird erneut abgefragt, ob es in Ordnung ist,
dass der Therapiebegleithund anwesend ist bzw. eingesetzt wird.
- Die
gesondert aufgeführten, möglichen Leitlinien im Bereich Hygiene werden
im Bezug auf Dokumentation zum Tier, Zugangsbeschränkungen für Tiere und
allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten.
- Der Hund bekommt
artgerechtes Futter und es stehen ihm ständig frisch gefüllte
Wassernäpfe in verschiedenen Räumen zur Verfügung.
- Für den Hund
wird ein Rückzugsort eingerichtet, an dem er nicht gestört werden darf.
Dies ist besonders bei Hunden zu beachten, die sich über mehrere Stunden
in der Einrichtung aufhalten. Aber auch Hunden die nur punktuell
zugegen sind, sollte ein solcher Ort (Hundebox, Decke, etc.) angeboten
werden.
- Der Hund befindet sich nie ohne Aufsicht seines
Teampartners zusammen mit einem Patienten, auch nicht für ganz kurze
Zeit. Äußert ein Patient den Wunsch, dass der Therapiebegleithund nicht
bei der Behandlungseinheit dabei sein soll, befindet er sich in dieser
Zeit im Büro der Praxis/ Abteilung. Zu dem Büro haben nur Mitarbeiter
Zugang. Alle in der Praxis/Abteilung nichttätigen haben nur Zugang in
Absprache und bei vorherigem Anklopfen. Ansich darf sich der Hund frei
in allen Bereichen der Einrichtung, nicht aber ohne Aufsicht bewegen,
sofern der Therapiebegleithundführer dies möchte (Ausnahme ist aus
hygienischen Gründen die Küche).
- Zeigt der Hund Anzeichen von
Erkrankungen (z.B. Infektionen) oder ist verhaltensauffällig, d.h. er
zeigt anderes Verhalten als üblich, wird er vorübergehend nicht bei
Patienten eingesetzt und es wird abgeklärt, worauf das Verhalten des
Hundes zurückgeführt werden könnte.
- Jeder Einsatz des
Therapiebegleithundes findet unter Beachtung des Tierschutzes statt,
d.h. auch, dass Stresssymptome oder Überforderung beim Hund beachtet
werden und entsprechend auf diese reagiert wird, dass Ruhephasen
beachtet werden, usw. Der Hund sollte nicht instrumentalisiert werden,
und ist nur so einzusetzen, dass für ihn kein Schaden entsteht.
-
Der Hund sollte als Partner des Menschen, in enger Bindung zu diesem,
angesehen werden und in seiner Arbeit durch positive Motivation
unterstützt werden. Zur artgerechten Haltung sollte auch gehören, dass
der Hund vor jedem Arbeitsantritt eine Möglichkeit zum physischer und
psychischer Ausgleich hat, und somit seinem Hundeleben frönen kann, d.h.
er hatte die Möglichkeit sich bei einem ausreichenden Spaziergang zu
lösen, zu schnüffeln, mit Artgenossen zu spielen, sich auszutoben etc.
Das Gleiche gilt für die Mittagspause und den Feierabend.
- Der
Hund sollte an die gängigen Therapiegeräte und Therapiematerialien
gewöhnt sein, so dass er sich nicht erschreckt oder Angst hat. Meidet er
nach einer schlechten Erfahrung (z.B. Luftballon in den er
hineingebissen hat und der daraufhin geplatzt ist) diese Gegenstände
sollte der Therapiebegleithundführer den Hund durch langsame
Desensibilisierung an diesen Gegenstand neu heranführen.
- Der Hund sollte regelmäßig eine Hundeschule oder andere vergleichbare Kurse besuchen.
Während der Einsätze des Therapiebegleithundes sollten folgene Dinge beachtet werden:
- Der
Einsatz des Therapiebegleithundteams richtet sich nach dem jeweiligen
Störungsbild des Patienten. Es sollte vor jeder Behandlung eine genaue
Zielsetzung in Bezug auf das Störungsbild des Einzelnen festgelegt;
Fortschritte können gemessen und dokumentiert werden. Der Hund ersetzt
keinen Therapeut, er kann er kann dessen Arbeit aber unterstützen,
erweiteren, vertiefen und qualifizieren.
- Patienten,
die noch unsicher im Umgang mit dem Therapiebegleithund sind, werden
langsam an ihn herangeführt, z.B. der Hund liegt auf seinem Platz im
Therapieraum und bewegt sich nicht davon weg.
- Möchte
ein Patient Kontakt zu dem Hund aufnehmen geschieht dies gemeinsam mit
dem Therapiebegleithundführer, z.B. ihn sich anschauen, nah an ihn
herangehen, ihn streichen.
- Leckerli‘s oder sonstige Belohnungen für den Therapiebegleithund werden nur nach vorheriger Absprache gegeben.
- Es
ist außerdem möglich, dass ein ausgebildetes, geprüftes
Therapiebegleithundteam einer anderen Berufsgruppe, die zur Ausbildung
zugelassen ist (Pädagoge, Logopäde, Physiotherapeut), in die Praxis
kommt und die Behandlung unterstützt. Dies findet immer im Beisein, in
Kooperation und unter Anleitung des Logopäden statt.
- Die
Verwendung von Photo und Filmaufnahmen zu dokumentatorischen Zwecken
ist sinnvoll, sollte aber im Vorfeld mit den betroffenen Personen oder
deren gesetzlichen Vertreter schriftlich abgeklärt werden.