Einsatz von Therapiebegleithunden
In der Medizin und Psychotherapie
- Das in der
Medizin oder Psychologie tätige Therapiebegleithundteam besteht aus
einem Menschen mit medizinischer oder psychologischer Berufsausbildung
und Berufserfahrung und seinem Hund, die zusammen eine beim
Berufsverband anerkannte Ausbildung zum Therapiebegleithundteam
absolviert haben und nimmt je nach Prüfungsordnung an Nachkontrollen
teil. Auf Berufserfahrung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Hund seinem Wesen und
Gehorsam nach für die Arbeit geeignet ist, dass beim Menschen das
theoretische Wissen vorhanden ist und dass der Hund in der Arbeit
orientiert an Förderzielen eingesetzt wird. Gegebenenfalls sollte eine
Bescheinigung darüber vorliegen, dass sich das Therapiebegleithundteam
in der Ausbildung befindet. Tiergestütztes Arbeiten ist nur dem vom TBD
anerkannten und geprüften Therapiebegleithundteam erlaubt, da eine enge
und vertrauensvolle Bindung zwischen dem Menschen und seinem Hund die
Grundlage dieser Arbeit ist.
- Vor dem Einsatz des Hundes an einem neuen Arbeitsplatz, sollte eine adäquate Eingewöhnung des Hundes stattfinden.
- Das
schriftliche Einverständnis der Klinik- oder Praxisleitung und der
Hygienebeauftragten zum Einsatz des Hundes muss vorliegen. Es muß
abgeklärt sein, dass alle Beteiligten (Vorgesetzte, Kollegen,
wirtschaftliche Mitarbeiter...) über das Team informiert, auf den Hund
vorbereitet und mit dem Einsatz einverstanden sind. In den medizinischen
Berufsgruppen, muss das zuständige Gesundheitsamt über den Einsatz des
Therapiebegleithundes informiert sein. Eine Aufklärung und die
Einverständniserklärung des Patienten oder seines gesetzlichen
Vertreters, Betreuers oder nächsten Angehörigen sollte vorliegen. In
diesem Kontext sollte auf das Therapieziel und die Risikoabschätzungen
hingewiesen werden. Je nach Einsatzort des Hundes sollte bei
Bewerbungsgesprächen von potentiellen Mitarbeitern und Praktikanten oder
Zivildienstleistenden darauf hingewiesen werden, dass eine
Hundehaarallergie oder Angst vor Hunden ein Grund sein kann nicht in der
Praxis/ Abteilung zu arbeiten.
- Es muß abgeklärt werden, ob
Allergien beim Klienten bekannt sind. Gegebenenfalls muß geklärt werden
ob trotz dieser ein Einsatz des Hundes unbedenklich ist. Es muß
abgeklärt werden, ob Ängste oder Phobien bekannt sind.
- Ein
positiver Zugang vom Klienten zum Hund ist vorhanden. Wenn nicht, ist
die Bearbeitung der Angst oder Abneigung vor dem Hund Bestandteil des
Therapiebegleithundeinsatzes.
- Bei infektkranken oder
keimbelasteten Patienten sollte der Hund nicht eingesetzt werden. Bei
anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollte der Nutzen im
Verhältniss zum Risiko sorgsam abgewägt werden.
- Die
Tierhalterhaftpflicht und die Berufshaftpflicht sowie die
Gemeindeunfallversicherung muss darüber informiert sein, dass ein
Therapiebegleithund mitgeführt wird und sollte den Einsatz schriftlich
bestätigt.
- Bei der Auswahl eines Hundes für die Arbeit ist
darauf zu achten, dass dieser vorraussichtlich Gesund, und von
Charakter, Wesen und Fell für den geplanten Einsatz geeignet ist. Der
Hund sollte wenn möglich eine nachvollziebare gute Sozialisation, und
von Geburt an engen Kontakt zu Menschen gehabt haben. Es ist darauf zu
achten, dass der Hund bei guter Gesundheit ist und einen angemessenen
Ausgleich von der Arbeit hat. Besonders in Einrichtungen mit mehreren
Hunden ist abzuklären, ob läufige Hündinnen zum Arbeitseinsatz kommen
sollten.
- Der Hund ist Eigentum eines Mitarbeiters der für
artgerechte Haltung im Rahmen des Tierschutzes, also das Wohlergehen des
Hundes hauptverantwortlich ist. Auf keinen Fall sollte der Hund
Eigentum der Praxis oder Klinik sein.
- Es sollten sowohl mit
Mitarbeitern als auch mit Patienten, abhängig von Alter und
Entwicklungsstand, klare Regeln für den Umgang mit dem Hund besprochen
werden und eine Anleitung im Umgang mit dem Tier erfolgen.
- Im
Wartezimmer oder in der Eingangshalle sollten Schautafeln oder anderes
Informationsmaterial über die Arbeit mit dem Hund informieren.
- Die
Kostenübernahme für alle evl. anfallenden Kosten sollte im Vorfeld
geklärt sein. Sichergestellt werden muß die Versorgung des Hundes auch
über den Einsatz als Therapiebegleithund hinaus.
- Vor dem
Einsatz des Hundes sollte ein Termin festgelegt werden an dem eine erste
Evaluation stattfindet, die Erprobungsphase endet und eine Diskussion
mit allen Beteiligten über den weiteren Einsatz geführt wird.
Fortaufend sollten folgende Punkte immer nachgewiesen werden können:
- Das
Therapiekonzept in das der Therapiebegleithund eingebunden ist, ist
abgestimmt auf die Bedürfnisse der verschiedenen Einrichtungen. Im
Wartezimmer/ der Abteilung hängt das Zertifikat der bestandenen
Therapiebegleithundprüfung. Jeder Patient, der den Hund noch nicht
kennt, sollte die Möglichkeit haben, sich z.B. im Wartezimmer eine
beschriftete Fotowand anzuschauen. Diese stellt das
Therapiebegleithundteam im Einsatz vor (z.B. Parcours mit Kindern,
Ablecken von Leberwurst/ Frischkäse von Körperteilen usw.). Zusätzlich
besteht die Möglichkeit einen Bildband über den Einsatz anzulegen.
Dieser kann dann gemeinsam mit dem Mediziner oder dem Psychologen
angeschaut werden, um über die Arbeit mit dem Therapiebegleithund
aufzuklären.
- Bei jeder neuen
Behandlungseinheit wird erneut abgefragt, ob es in Ordnung ist, dass der
Therapiebegleithund anwesend ist bzw. eingesetzt wird.
- Die
gesondert aufgeführten, möglichen Leitlinien im Bereich Hygiene werden
im Bezug auf Dokumentation zum Tier, Zugangsbeschränkungen für Tiere und
allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten.
- Der
Hund bekommt artgerechtes Futter und es stehen ihm ständig frisch
gefüllte Wassernäpfe in verschiedenen Räumen zur Verfügung. Das Füttern
des Hundes sollte durch den Hundehalter oder unter dessen Aufsicht
erfolgen.
- Für den Hund wird ein
Rückzugsort eingerichtet, an dem er nicht gestört werden darf. Dies ist
besonders bei Hunden zu beachten, die sich über mehrere Stunden in einer
Institution oder anderen Einrichtung aufhalten. Aber auch Hunden die
nur punktuell zugegen sind, sollte ein solcher Ort (Hundebox, Decke,
etc.) angeboten werden.
- Jeder Einsatz des
Therapiebegleithundes in der Behandlung des Patienten erfolgt nur in
der Anwesenheit des Hundehalters. Der Hund befindet sich nie ohne
Aufsicht seines Teampartners zusammen mit einem Patinten, auch nicht für
ganz kurze Zeit. Therapiestunden können bei entsprechender Indikation
(z.B. Motivation zur Bewegung) oder auf Wunsch des Patienten auch im
Freien stattfinden (z. B. Spaziergang, Parcour).
- Zeigt
der Hund Anzeichen von Erkrankungen (z.B. Infektionen) oder ist
verhaltensauffällig, d.h. er zeigt anderes Verhalten als üblich, wird er
vorübergehend nicht bei Patienten oder Klienten eingesetzt und es wird
abgeklärt, worauf das Verhalten des Hundes zurückgeführt werden könnte.
- Jeder
Einsatz des Therapiebegleithundes findet unter Beachtung des
Tierschutzes statt, d.h. auch, dass Stresssymptome oder Überforderung
beim Hund beachtet werden und entsprechend auf diese reagiert wird, dass
Ruhephasen beachtet werden, der Hund durch den Hundehalter oder unter
dessen Aufsicht in ausreichendem Maße ausgführt wird, usw. Der Hund darf
nicht instrumentalisiert werden, und ist nur so einzusetzen, dass für
ihn kein Schaden entsteht.
- Der Hund
sollte als Partner des Menschen, in enger Bindung zu diesem, angesehen
werden und in seiner Arbeit durch positive Motivation unterstützt
werden. Zur artgerechten Haltung sollte auch gehören, dass der Hund vor
jedem Arbeitsantritt eine Möglichkeit zum physischer und psychischer
Ausgleich hat, und somit seinem Hundeleben frönen kann, d.h. er hatte
die Möglichkeit sich bei einem ausreichenden Spaziergang zu lösen, zu
schnüffeln, mit Artgenossen zu spielen, sich auszutoben etc. Das Gleiche
gilt für die Mittagspause und den Feierabend.
- Der
Hund sollte an die gängigen Therapiegeräte und Therapiematerialien
gewöhnt sein, so dass er sich nicht erschreckt oder Angst hat. Meidet er
nach einer schlechten Erfahrung (z.B. Luftballon in den er
hineingebissen hat und der daraufhin geplatzt ist) diese Gegenstände
sollte der Therapiebegleithundführer den Hund durch langsame
Desensibilisierung an diesen Gegenstand neu heranführen.
- Der Hund sollte regelmäßig eine Hundeschule oder andere vergleichbare Kurse besuchen.
Während der Einsätze des Therapiebegleithundes sollten folgene Dinge beachtet werden:
- Der Einsatz
des Therapiebegleithundteams richtet sich nach dem jeweiligen
Störungsbild des Patienten. Es sollte vor jeder Behandlung eine
individuelle Zielsetzung in Bezug auf das Störungsbild des Einzelnen
festgelegt werden; Fortschritte können gemessen und dokumentiert werden.
Der Hund ersetzt keinen Mediziner oder Psychologen, er kann dessen
Arbeit aber unterstützen, erweiteren, vertiefen und qualifizieren. Es
ist möglich den Hund in der Diagnostik, Beratung und Therapie
einzusetzen. Der Hund sollte bei solchen Patienten eingesetzt werden,
die dieses wünschen und / oder bei deren Störungsbild der Einsatz
sinnvoll erscheint.
- Patienten, die noch unsicher im Umgang mit
dem Therapiebegleithund sind, werden langsam an ihn herangeführt, z.B.
der Hund liegt auf seinem Platz im Therapieraum und bewegt sich nicht
davon weg.
- Möchte ein Patient Kontakt zu dem Hund aufnehmen
geschieht dies gemeinsam mit dem Therapiebegleithundführer, z.B. ihn
sich anschauen, nah an ihn herangehen, ihn streicheln.
- Leckerli‘s oder sonstige Belohnungen für den Therapiebegleithund werden nur nach vorheriger Absprache gegeben.
- Es
ist außerdem möglich, dass ein ausgebildetes, geprüftes
Therapiebegleithundteam einer anderen Berufsgruppe, die zur Ausbildung
zugelassen ist, in die Praxis oder Abteilung kommt und die Behandlung
unterstützt.
- Die Verwendung von Photo und Filmaufnahmen zu
dokumentatorischen Zwecken ist sinnvoll, sollte aber im Vorfeld mit den
betroffenen Personen oder deren gesetzlichen Vertreter schriftlich
abgeklärt werden.
- Zur Basisdokumentation über den
Behandlungsverlauf sollte durch den Arzt oder Psychologen in der
Patientenakte erfolgen. Mitarbeiter können hier Verhaltensänderungen im
Alltag dokumentieren. Es könnte des weiteren eine Dokumentation der
Beobachtungen vom Patienten Selbst oder von Angehörigen erfolgen.
- Es
sollten geeignete Kriterien zur Evaluation des Therapieverlaufes
gefunden werden. Dies könnten unter anderem sein: Erfassung von
Blutdruck, Puls, Gelenkbeweglichkeit, Laborwerten (z.B. Blutzucker,
Fettwerte), Medikamentendosis; Durchführung psychologischer Tests
(Fragebogen zu Depression, Lebensqualität usw.); Durchführung
wissenschaftlicher Studien.